Hochzeiten und Trauungen
Die kirchliche Trauung ist nach evangelischem Verständnis der Zuspruch des Segen Gottes für Ihre Lebenspartnerschaft. Wie unterschiedlich das Verständnis von Ehe und Segen auch seinmag, in jedem Falle sollten Christen ihre Ehe nicht ohne Gott beginnen.
Im Eheversprechen binden sich Partner freiwillig aneinander und versprechen sich eheliche
Liebe und Treue, in guten und in bösen Tagen, so lange sie leben und bis der Tod sie scheidet.
Das Versprechen wird aber nicht in vollmundigem Selbstbewusstsein erwartet, sondern
schließt mit dem Zusatz: „Ja, mit Gottes Hilfe“. Damit beziehen sich Mann und Frau auf
Gottes Hilfe und seinen Schutz. Gottes Segen und seine Hilfe vermögen eine Beziehung
selbst dann noch zu tragen und zu schützen, wenn die Eheleute selbst dafür nicht mehr
einstehen können.
Jeder Mensch ist auf Gottes Wirken angewiesen und jeder Mensch sollte Gottes
Segen und Hilfe empfangen. Wir feiern und segnen daher auch die eingetragene
Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Paare.
Zuständig für die Trauung ist zunächst das Pfarramt, in dessen Bezirk Sie wohnen. Für den Hochzeitsgottesdienst selbst sind Sie aber nicht unbedingt an die Kirchen ihrer Gemeinde gebunden. Wenn Sie sich in einer anderen Kirche trauen lassen möchten, teilen Sie dies Ihrem zuständigen Pfarramt mit.
Der Hochzeitsgottesdienst wird vorbereitet in einem persönlichen Gespräch mit dem Pfarrer/-in der den Traugottesdienst hält. Dabei geht es um den Sinn und den Verlauf des Gottesdienstes (Trauspruch, Lieder, Texte und Anderes) und um den äußeren Rahmen (Dekoration, Fotografieren, Blumen streuen). Ganz wesentlich ist die Trau-Frage, die traditioneller Weise in dem Versprechen gipfelt: "In guten und in bösen Tagen einander treu zu sein, bis dass der Tod euch scheidet." Im Gespräch können auch andere Trauformeln entwickelt werden.
Auch die Frage der Trauzeugen und deren Funktionen kann im Gespräch geklärt werden.
Bei Anmeldung sind 50 € als Honorar für die Organistin zu bezahlen, die den Gottesdienst musikalisch gestalten wird. Bei außergewöhnlichen Musikwünschen, die besonderen Aufwand zum Proben erfordern vereinbaren wir ein zusätzliches Honorar nach Absprache. Für Ihre kirchliche Trauung brauchen Sie in unserer Gemeinde nichts zu bezahlen. Jedoch wird im Gottesdienst um eine Kollekte (Spende) gebeten. Sie können selbst bestimmen, welchem guten Zweck diese Kollekte dienen soll.
Bei unterschiedlichen Konfessionen der Ehepartner ist neben dem Hochzeitsgottesdienst durch einen evangelischen Pfarrer auch eine gemeinsame Trauung mit dem Priester möglich (Ökumenische Trauung). In diesem Fall ist ein Kontakt mit beiden zuständigen Pfarrämtern notwendig. Sie sollten rechtzeitig ein Gespräch vereinbaren, bei dem die rechtliche Seite, der Ablauf und die Gestaltung besprochen werden.
Eine Trauung ist auch möglich, wenn nur ein Partner zur Kirche gehört.
Unter folgendem Link finden Sie eine Inspiration für einen Taufspruch:
Hier können Sie sich ganz einfach online zur Trauung anmelden:
Zur Anmeldung der Trauung benötigen wir außerdem noch:
- das vorab ausgefüllte Anmeldeformular
- Abmeldung von der Wohnsitzkirchengemeinde (falls Sie aus einer anderen Gemeinde kommen)
- Urkunde der standesamtlichen Trauung, muss zur kirchlichen Trauung vorgelegt werden.
Wenn Sie probleme mit der online Anmeldung haben, können Sie sich gerne telefonisch an Frau Klamp wenden.
Sie können das Formular auch im Gemeindebüro schriftlich ausfüllen
Kontakt:
Gemeindebüro
Pillnitzer Weg 8, 13593 Berlin.
Bürozeiten: Mo - Do 7 -14 Uhr | Fr 7-12 Uhr
Tel-Nr.: 030 322 944 -515| E-Mail: klamp@kirchengemeinde-staaken.de