![]() Wiedereintritt in die KircheAus der Kirche kann jemand aus verschiedenen biografischen oder finanziellen Gründen ausgetreten sein. Das Wiedereintreten ist willkommen und ohne weiteres möglich. Die einzige Voraussetzung ist ein Gespräch mit dem Pfarrer. Wir sind der Überzeugung, dass Gott alleine meinen Glauben oder Unglauben in Gänze erfassen und beurteilen kann. Das Gespräch findet deshalb in einer offenen Atmosphäre statt und dient nicht etwa prüfenden Fragen, sondern dem gegenseitigen Kennenlernen. In diesem Gespräch erklären Sie Ihren Wunsch zum Wiedereintritt und die Gründe des seinerzeitigen Austritts. Der Pfarrer gibt Ihren Wunsch an den Gemeindekirchenrat weiter und dieser beschließt darüber; allermeist gern und begrüßend. |
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Übertritt aus einer anderen KonfessionWir alle werden in ganz spezielle Religionen und Konfession hineingeboren (bzw. in eine Form des Atheismus) und wachsen darin auf. Sie können von einer anderen christlichen Konfession in die evangelische Kirche übertreten, sollten sich aber dessen bewusst sein, dass der Übertritt eine bewusste Veränderung Ihrer religiösen Biografie darstellt und gut bedacht sein sollte. In einem Gespräch mit dem Pfarrer/-in erklären Sie Ihre lebensgeschichtliche Auseinandersetzung mit Religion und Ihren Wunsch, evangelisch zu werden. Die Pfarrerin kann Ihnen mehr zum Profil der evangelischen Kirche erzählen Zum Übertritt aus einer anderen Konfession benötigen wir die Austrittsbescheinigung aus Ihrer jetzigen Konfession. Diese bekommen sie üblicherweise beim Amtsgericht. |
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Für eine Anmeldung zum Eintritt oder Übertritt in die gehen Sie mit dem ausgefüllte Formular in unser Gemeindebüro zu Fr. Jutta Bendt : Adresse: Pillnitzer Weg 8, 13593 Berlin oder vereinbaren Sie einen Termin telefonisch mit unseren Pfarrern/Pfarrerin: Pfr. Cord Hasselblatt Telefon: 030 363 36 62 |
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