Umgemeindungen
Sie möchten sich gern ein Mitglied unserer Kirchengemeinde werden , wohnen jedoch in einem anderen Gemeindebezirk, dann können Sie eine Umgemeindung beantragen !
Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirchengemeinde bestimmt sich zunächst nach dem Wohnort : Wer im Gemeindebezirk einer Kirchengemeinde seinen offiziellen Wohnsitz hat, ist dort als Gemeindeglied gemeldet.
Wer bei einem Umzug in einen neuen Gemeindebezirk wechselt, wird automatisch Gemeindeglied der neuen Kirchengemeinde. Die Einwohnermeldeämter melden Umzüge von Kirchenmitgliedern an die Evangelische Kirche weiter, die den Kirchengemeinden die Daten zur Verfügung stellt. Dabei ist ein gewisser Zeitverzug unvermeidbar.
Wenn Sie eine Umgemeindung aus einer anderen Kirchengemeinde zu beantragen, werden Sie Gemeindeglied unserer Kirchengemeinde und nehmen hier z.B. auch an den Gemeinde - Kirchenrats - Wahlen teil.
Umgemeindungen sind nur innerhalb einer Landeskirche möglich . In unserem Fall ist dies die » Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesiche Oberlausitz (EKBO)"
Für eine Umgemeindung in unsere Kirchengemeinde
melden Sie sich bitte mit diesem ausgefüllte Antragsformular oder einem formlosen Antrag von Ihnen in unserem
Gemeindebüro bei Fr. Lina Klamp :
Adresse: Pillnitzer Weg 8, 13593 Berlin
Telefon: 030 322 944 -515
Bürozeiten: Mo - Do 7 -14 Uhr | Fr 7-12 Uhr