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Wiedereintritt in die Kirche oder Übertritt aus einer anderen Konfession Aus der Kirche kann jemand aus verschiedenen biografischen oder finanziellen Gründen ausgetreten sein: Ein Wiedereintritt ist willkommen und jederzeit möglich. Nötig dafür ist ein Gespräch mit dem Pfarrer, das Sie mit ihm selbst oder über das Gemeindebüro vereinbaren. Das Gespräch in einer offenen Atmosphäre dient dem Kennenlernen, nicht etwa prüfenden Fragen. Sie erklären kurz den Wunsch zum Wiedereintritt und die Gründe des seinerzeitigen Austritts, der Pfarrer gibt den Wunsch an den Gemeindekirchenrat weiter, und dieser beschließt darüber allermeist gern und begrüßend. |
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Sie sind eingeladen, den Schritt mit der Teilnahme am Abendmahl zu vollziehen. Den Austritt hatten Sie über das zuständige Amtsgericht vollzogen und von dort eine Austrittsbescheinigung erhalten. Diese geben Sie zu den Unterlagen der Gemeinde. Auf dem gleichen Weg können Sie von einer anderen christlichen Konfession in die evangelische Kirche übertreten. Ein Übertritt ist eine bewußte Trennung von einer biografischen Herkunft und soll bedacht sein. In dem Gespräch mit dem Pfarrer erklären Sie Ihre lebensgeschichtliche Auseinandersetzung und Ihre Sympathie für die Evangelische Kirche. Über deren Profil kann das Gespräch weitergehen. Für eine Anmeldung zum Eintritt oder Übertritt in die Ev. Kirchengemeinde wenden Sie sich bitte an unser Gemeindebüro in der Dorfkirche Alt-Staaken, 030 3632603. |
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<<Gott hat sich selbst nicht unbezeugt gelassen, hat viel Gutes getan und euch vom Himmel Regen und fruchtbare Zeiten gegeben, hat euch ernährt und eure Herzen mit Freude erfüllt.>> |
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Apg 14,17 |
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